Honorar

Information

Mein Honorar - Deine Investition in dich selbst!

Ich arbeite in meiner Praxis mit 2 verschiedenen Abrechnungsmodellen.

1. Beratungs- und Behandlungshonorare für Selbstzahlerinnen

Ein erster Termin mit eingehender Anamnese und einer ersten Therapie dauert im Regelfall zwischen 90 und 120 Minuten.

Mein Honorar berechnet sich für SelbstzahlerInnen nach dem benötigten Zeitaufwand, wobei begonnene 15 Minuten mit 30,00 € veranschlagt werden.

Für Folgetermine gilt der gleiche Vergütungssatz, wobei die Dauer der Behandlung sich aber auf 60 bis 90 Minuten verkürzt.

Für eine telefonische Beratung (bis ca. 15 Minuten) oder eine ausführliche Beratung per E-Mail berechne ich pauschal 15 €.

Beratungsleistungen, die über die Dauer von 15 Minuten hinausgehen, sowie Videotermine, ausgearbeitete Behandlungspläne, Ernährungspläne, Gutachten und Berichte, Aktenstudium mit gründlicher Recherche, personalisierte Hypnoseaufnahmen, die nicht während der Sitzung angefertigt werden, werden ebenfalls nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

Rechnungen für SelbstzahlerInnen enthalten keine Abrechnungsziffern und können n i c h t im Erstattungsverfahren bei privaten Krankenkassen verwendet werden! Die Rechnungen können auch nicht im Nachhinein verändert werden. Solltest du deine Zahlungsmodalität ändern wollen, teile mir dies bitte immer vor der Behandlung mit.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten für deine Heilbehandlung steuermindernd geltend zu machen. Diesbezüglich berät dich dein Steuerberater!

Das Behandlungshonorar wird am Tag der Behandlung fällig und ist via Überweisung sofort nach Rechnungserhalt zahlbar.

DEIN VORTEIL ALS SELBSTZAHLER*IN:

In meiner Privatpraxis für Psychotherapie entscheidest du dich für eine individuelle Behandlung, die auf dich und deine persönliche Situation zugeschnitten ist. Da ich im Gegensatz zu kassenärztlich verpflichteten Praxen nicht zur Datenweitergabe verpflichtet bin, kannst du eine Stigmatisierung als “psychisch krank” vermeiden. Gerade im Bereich der Krankheits-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsrisiken beim Abschluss von Versicherungen können derartig Daten schnell zu erheblichen Nachteilen führen.

2. Abrechnung in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH)

Das Verzeichnis stammt aus den 1980er Jahren und die Honorarsätze wurden nicht an die allgemeine Teuerungsrate angepasst. Daher arbeite ich in meiner Praxis nur mit den GeBüH Höchstrichtwerten und verschiedenen Steigerungssätzen (multiplizierende Faktoren), die sich aus der Kombination von Zeit und Leistung ergeben und je nach Fall und Diagnose individuell sind.

Die Rechnung ist unabhängig vom Erstattungsverhalten der jeweiligen Kasse oder des Tarifs vollumfänglich von dir zu bezahlen!

Die privaten Krankenkassen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen, in der Regel nur nach einfachen Sätzen und auch teilweise unterhalb der GeBüH Höchstrichtwerte.

Bitte überprüfe in deinem persönlichen Vertrag, ob deine Versicherung anteilig die Leistungen für eine Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie übernimmt.

Sämtliche Beratungsleistungen sowie Videotermine, ausgearbeitete Behandlungspläne, Ernährungspläne, Gutachten und Berichte, Aktenstudium mit gründlicher Recherche, personalisierte Hypnoseaufnahmen, die nicht während der Sitzung angefertigt werden, werden ebenfalls nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

Gerne bespreche ich mit dir alle voraussichtlichen Kosten transparent bei deinem ersten Behandlungstermin.

Die Abrechnungssumme sowie die Dauer einer Sitzung orientieren sich insgesamt am Stundensatz für SelbstzahlerInnen (s.o.), können aber aufgrund der verschiedenen Abrechnungsziffern nach oben abweichen.

Bitte habe Verständnis dafür, dass bei einer möglichen Ablehnung von Kostenübernahmen durch deine Versicherung keine zeitaufwändigen Gutachten oder Schreiben für Widersprüche durch mich erstellt werden.

Das Behandlungshonorar wird am Tag der Behandlung fällig und ist - unabhängig vom Erstattungsverhalten deiner privaten Krankenkasse - via Überweisung sofort nach Rechnungserhalt zahlbar.

Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden (Montagstermine entsprechend am Freitag), damit diese an andere KlientInnen vergeben werden können. Ansonsten entstehen dir die entsprechenden Kosten.

Bei Terminvereinbarung via E-Mail oder anderer digitaler Tools verzichtest du ausdrücklich auf ein Widerrufsrecht, sofern dein Termin innerhalb der Widerrufsfrist liegen sollte. Andernfalls können Termine immer erst mit einer Wartezeit bis zum Ablauf der Widerrufsfrist vereinbart werden.

Mit deiner verbindlichen Terminbuchung erkennst du diese hier genannten Vereinbarungen an.